DigitalPakt Schule – jetzt an über 130.000 Euro Fördergeld pro Schule partizipieren

 

Mit dem im Mai 2019 verabschiedeten DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen.
Jetzt wird es ernst: Ab Juni können bereits in einigen Bundesländern Anträge auf Fördermittel gestellt werden. Insgesamt steht dafür eine beachtliche Summe bereit:
Die verfügbare Fördersumme von 5,5 Milliarden Euro ergibt rein rechnerisch für jede der rund 40.000 Schulen in Deutschland einen Betrag von 137.000 Euro für Investitionen im Rahmen des DigitalPakts.
Und daran können Sie partizipieren: Unterstützen Sie Schulen dabei, das für die Antragstellung obligatorische technisch-pädagogische Konzept zu erstellen und begleiten Sie die Schulen bei der Umsetzung der geplanten Investitionen.
Wie das geht? Die Antwort können Sie hier lesen. Unter Anderem mit wertvollen Hinweisen von Manuel Epker, Gründer der DiCademy, die Organisationen rund um das Thema Digitalisierung berät.

 

Auf Schulen zugehen und überzeugen

Noch ist es nicht ganz so weit, denn die meisten Länder arbeiten noch an der Erstellung der Förderrichtlinie, die unter anderem die Bedingungen für den Abruf der Gelder sowie das Antragsverfahren regelt und Voraussetzung für die Entgegennahme von Anträgen ist.

Das ist für Ihre Einrichtung der richtige Zeitpunkt, um aktiv Beratung anzubieten:
Gehen Sie auf Schulen in Ihrer Region zu. Überzeugen Sie sie von der Wichtigkeit des Themas, von den Vorteilen der Digitalisierung und nehmen Sie die Angst vor der Hürde, den DigitalPakt umzusetzen.
Die Unterstützung eines in der Umsetzung der digitalen Transformation erfahrenen Bildungsträgers ist für viele Schulen höchst willkommen, um die Vorteile des DigitalPakts in Anspruch zu nehmen.

Und: Ihre Leistung ist für Schulen als „…Beratungsleistungen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung dienen….“, im Rahmen des Digitalpakts förderfähig.
(Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zwischen Bund und Ländern, § 3 Abs. 4).

 

 Manuel Epker zu den Vorteilen für Schulen und deren Vorbehalten

 

Manuel Epker, DiCademy

geva-institut: Welches sind die Vorteile der Digitalisierung im Vergleich zur analogen Schule?

Manuel Epker: Die Vorteile liegen auf der Hand: im Vergleich zur analogen Schule schafft die digitale Unterstützung neue Räume und Möglichkeiten von asynchronen und passgenauen Lerngelegenheiten. Dabei kann und soll ein/e Lehrende/r aber nie ersetzt werden. Die Technik bietet Schule die Möglichkeit, das Klassenzimmer zu erweitern und mobiler zu werden. LehrerInnen können sich mehr auf individuelle Lerngelegenheiten konzentrieren und Konzepte wie z.B. „Flipped classroom“ umsetzen oder auf Wissenskanäle zugreifen. Außerdem können Wissensstände und Lernverläufe von SchülerInnen schneller und genauer dokumentiert und besprochen werden und es können auf dieser Basis individuelle Lernpläne und Lernziele formuliert werden.

 

geva-institut: Welches sind die Bedenken/Vorbehalte der Schulen und wie lassen sich diese zerstreuen?
Manuel Epker: Wenn jemand über Digitalisierung oder 4.0 spricht, gibt es immer Bedenken und Vorbehalte, wie z.B. „sollen wir als LehrerInnen jetzt abgeschafft werden, sitzen die Schüler nur noch mit dem Handy oder Tablet in der Klasse, haben andere Zugriff auf meine Daten etc…“. Vorbehalte und Bedenken sind ein wichtiger Bestandteil für den aktiven Diskurs und bieten die Chance über diverse Themen mit dem nötigen Tiefgang zu reden. Sie sollten in diesem Kontext aber keinesfalls den Prozess der Digitalisierung stoppen oder blockieren, da ein echter Lehrer, in der wichtigen Rolle als  Wissensvermittler und der noch wichtigeren Rolle des Moderators, nie zu ersetzen sein wird. Zwischenmenschliche Interaktion und Peer to Peer Konzepte werden trotz Digitalisierung immer das Fundament des Lernens bleiben - die Digitalisierung erweitert nur die Möglichkeiten des Lernens.

 

 

Welche Anforderungen müssen Bildungsträger erfüllen, um Schulen qualifiziert beraten zu können?

Manuel Epker: Damit Bildungsträger Schulen in diesem digitalen Transformationsprozess begleiten können, braucht es qualifiziertes Personal, das Erfahrung im Umgang mit digitalen Lernstrukturen und sowohl moderative als auch technische Kompetenzen hat, um sinnvoll beraten zu können. Eine eigene Learn Management Software (LMS) ist sicherlich ebenfalls sinnvoll. Viele Bildungsträger setzen diese ja bereits in Ihren Projekten, z.B. standortübergreifenden Maßnahmen, ein.

Beratung für die Berater

Vielleicht sind Sie nicht ganz sicher, ob Sie die nötigen Anforderungen hinsichtlich einer fundierten Beratung von Schulen erfüllen, möglicherweise möchten sie zuvor noch einige Wissenslücken füllen oder sich auch nur einmal mit Digitalisierungs-Experten austauschen?
Dicademy und die Fachhochschule des Mittelstands stehen dafür zur Verfügung.

geva-institut: Wie kann eine Beratung von Bildungsträgern aussehen? Wie könnten sie fit gemacht werden für die Zusammenarbeit mit Schulen?
Manuel Epker: Wir haben vor zwei Jahren die Dicademy gegründet, eine Akademie für die digitale Transformation. DiCademy ist ein Ort für Lernen, Netzwerke und Innovationen in digitalen Themen. Eine Ideenschmiede für die digitale Transformation und eine Welt im Wandel. Sie ist der Rahmen, in dem professionelle TrainerInnen, BeraterInnen und Coaches ein vielfältiges Portfolio mit viel Herzblut in die Welt tragen. Aus dieser Neugründung heraus haben wir mit unserem Kooperationspartner, der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) zusammen mit Prof. Dr. Tim Brüggemann verschiedenen Weiterbildungs- Qualifizierungsangebote geschaffen. (Digital Pädagoge, Dozent 4.0, digitaler Bildungsmanager etc…).

Was genau können Sie für Schulen tun?

Digitalpakt Schule - Geschäftsidee für Bildungsträger
Für Schulen steht jetzt einiges an Arbeit an: Wenn sie Fördergelder für digitale Technik erhalten möchten, müssen sie ein technisch-pädagogisches Konzept vorlegen, das beschreibt, wie die erhaltenen Mittel eingesetzt werden sollen. Wer rechtzeitig seinen Antrag abgeben möchte, tut gut daran, sich zeitnah ans Werk zu machen, schließlich wird die Erstellung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ein stimmiges Konzept ist ausschlaggebend für die Bewilligung der Fördermittel. Viele Schulen werden hierbei Unterstützung benötigen, von der Hilfe bei der Konzept-Erstellung bis hin zur Qualitätssicherung bereits erstellter Konzepte.
Denkbar ist auch eine Begleitung der Schulen bei der Implementierung der digitalen Änderungen, wenn diese bewilligt worden sind.
Auch die Qualifizierung von Lehrkräften im Hinblick auf die Vermittlung von digitaler Medienkompetenz ist förderfähig und kann von Ihnen übernommen werden. Die Fortbildungsplanung muss ohnehin im Rahmen des Konzepts erstellt werden.
 
Welche Anforderungen im technisch-pädagogischen Konzept im Einzelnen erfüllt sein müssen, werden die Förderrichtlinien der Länder zeigen. Die Bestandteile des Grob-Konzepts stehen jedoch bereits fest.
 
 
Technisch-pädagogisches Konzept
  1. Strategie zum Einsatz der mit den Fördermitteln geplanten Investitionen unter Berücksichtigung medienpädagogischer und didaktischer Aspekte
  2. Technische Anforderungen für die Umsetzung der pädagogischen Strategie
  3. Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte
 

Manuel Epker zur Beratung für Schulen

geva-institut: Woran haben Schulen bei der Umsetzung des Digitalpakts den größten Bedarf? Was liegt IT- technisch bei Schulen am meisten im Argen?
Manuel Epker: Neben den Herausforderungen, Basisinfrastrukturen, wie z.B. W-Lan und schnelle Internet/Netzwerkverbindung zu installieren und neue Endgeräte, wie z.B.Tablets, VR Brillen oder digitale Whiteboards etc. anzuschaffen, stehen LehrerInnen und Schulleitungen vor der Herausforderung, didaktische Konzepte für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht  zu entwickeln und zu planen.
Außerdem wird es für Schulen eine große Herausforderung sein, sich mit ihrer Trägerschaft (meist städtisch) auf eine möglichst dynamische Anschaffung, Wartung und Aktualisierung der Anwendungssoftwarelösungen und Applikationen zur einigen.

geva-institut: Welche sind die größten Probleme, woran scheitert die Digitalisierung der Schule zumeist?
Manuel Epker: Die Fülle an Aufgaben lässt Schule oft an dem Thema scheitern. Wir haben in vielen Weiterbildungen mit LehrerInnen gelernt, dass es an Schulen oft Einzelkämpfer bzw. einsame Vorreiter für das Thema gibt, die mit wenig Zeit oder ohne ausreichende Unterstützung mit der Aufgabe der Digitalisierung von Schule betraut wurden. Um den Umsetzungsproblemen zu begegnen, braucht es innerhalb des Systems Schule eine gemeinsame schulspezifische digitale Strategie - erst dann können sinnvolle Maßnahmen und Verantwortungsbereiche daraus abgeleitet werden. Hierfür empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen Experten/Moderaroren hinzuzuziehen.

 

 

Welche Investitionen sind im Rahmen des DigitalPakts förderfähig?
  1. Der Aufbau oder die Verbesserung der schulinternen IT-Infrastruktur (leistungsfähige Internet-Leitung, flächendeckendes WLAN, vernetzte Lern-Umgebungen durch Server-Implementierung etc.)
  2. Der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten
  3. Die Implementierung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
    digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
  4. schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)
  5. Die Qualifizierung von Lehrkräften im Hinblick auf die Vermittlung von digitaler Medienkompetenz
 
 

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum DigitalPakt Schule können Sie hier ansehen.