Barrierefreiheit nach BITV 2.0

Seit September 2020 sind alle öffentlichen Stellen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Websites, Apps, Intranets, Extranets und elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zur Verfügung zu stellen.


Aber auch privatrechtliche Unternehmen nehmen das Thema Barrierefreiheit im Internet zunehmend ernst – schließlich wird hierdurch einem erweiterten Personenkreis der Zugriff auf und die Bedienbarkeit von Websites ermöglicht. Menschen, die – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls – vorübergehend ihren Computer nicht wie gewohnt nutzen können, wissen dies ebenfalls zu schätzen.

 
 
 
das geva-testsystem ist mit der Tastatur bedienbar

das geva-testsystem ist screenreaderfähig mit allen gängigen Screenreadern

das geva-testsystem bietet optimale Kontrastverhältnisse bei Text und Bild

Text und Bilder des geva-testsystems sind vergrößerbar

 

Das geva-Testsystem ist barrierefrei. Zertifiziert.

Unternehmen und Institutionen, die selbst zu einem barrierefreien Online-Angebot verpflichtet sind oder dieses aus freien Stücken zur Verfügung stellen, erwarten dieselbe Leistung verständlicherweise auch von den Online-Anwendungen externer Dienstleister, die sie in ihren eigenen elektronischen Prozess einbinden - zum Beispiel Online-Assessments.


Das geva-Testsystem erfüllt diese Anforderungen. Egal, ob die Durchführung auf dem Desktop oder einem mobilen Gerät erfolgt: Die geva-Eignungstests sind zertifiziert barrierefrei im Sinne der BITV 2.0 und der europäischen Norm EN 301 549.


Damit ist das geva-institut einer der wenigen Anbieter von barrierefreien Einstellungstests, deren Verfahren BITV 2.0-konform sind.


Dies haben wir uns durch ein unabhängiges Prüfverfahren bescheinigen lassen:

Der BIK BITV-Test ist in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Experten für Barrierefreiheit entstanden und ist seit 2005 das etablierte Prüfverfahren in Deutschland.

 

Zum ausführlichen Prüfbericht des BIK BITV-Tests kommen Sie, indem Sie auf das Logo klicken:

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht

AGG-konform

Aufgrund seiner Barrierefreiheit ist der geva-Eignungstest für viele Bewerbende mit Schwerbehinderung ohne Nachteile durchführbar - und unterstützt Sie somit bei der Realisierung eines Auswahlverfahrens im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

 

Für Bewerbende mit Schwerbehinderung (GdB > 50%) stellt das geva-institut zusätzlich zu jeder regulären Testkonfiguration die dazu passenden nachteilsausgleichenden Testvarianten zur Verfügung. Diese können dann durch die Personalexperten des Auftraggebers direkt den entsprechenden Bewerbenden zugeteilt werden.

Zusätzlich auf Wunsch: Telefonische Anamnese

Aber wir gehen noch einen Schritt weiter: Benötigen Sie Unterstützung bei der Antwort auf die Frage, welche nachteilsausgleichende Testvariante aus dem geva-Testsystem die richtige für Ihre Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung ist?


Unser geschultes Personal beurteilt im telefonischen Einzelgespräch mit Ihren Bewerbenden mit Schwerbehinderung deren individuelle Möglichkeiten der Test-Durchführung und spricht im Anschluss eine Empfehlung für die passende Testvariante aus.

 

Service und Kontakt

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    Daniela Jörgl - Beratung Personal- und Organisationsdiagnostik

    Daniela Jörgl

    Beratung Personal- und Organisationsdiagnostik
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